Befinden sich die Vertragsparteien im Streit über Vergütungs- und/oder Leistungsfragen, wollen aber eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden
(Honorarprozesse dauern selten weniger als 2 Jahre), bietet es sich an, einen Sachverständigen zur Aufbereitung der strittigen Fragen heranzuziehen.
Der Sachverständige wird in diesem Fall den Sachverhalt neutral aufarbeiten und Lösungswege aus dem Konflikt aufzeigen. Der Sachverständige übernimmt neben der
sachlichen Klärung in einem solchen Verfahren auch die notwendige Moderation zwischen den Parteien.
Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch die beteiligten Parteien.
Die Erfahrung zeigt, dass, wenn der Wille der Parteien zur Einigung / Streitbeilegung vorhanden ist, ein Schlichtungsverfahren oftmals zum zeitnahen Erfolg
führt.