Die Kostenermittlung nach DIN 276 bildet in aller Regel die Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten. Hierbei gilt es zu beachten, dass die unterschiedlichen Fassungen der HOAI zum Teil auf unterschiedliche Fassungen der DIN 276 zurückgreifen, die nicht ohne weiteres kompatibel sind. So ist im Geltungsbereich der HOAI 1996/2002 die DIN 276 Fassung 1981-04 und im Geltungsbereich der HOAI 2009 und 2013 die DIN 276 Fassung 2008-12 zugrunde zu legen. Die Anwendung der falschen DIN 276 führt zwangsläufig zur Nichtprüfbarkeit der Rechnung.

 

Die Abrechungseinheiten für das Honorar stellen die jeweiligen Objekte dar. Hierbei ist es notwendig die Kostenermittlung(en) auf diese Objekte abzustellen um keinen Honorarverlust zu erleiden. So sind im Geltungsbereich der HOAI 2009 Gebäude und raumbildende Ausbauten getrennte Objekte.

 

Neben der Kostenplanung im Hinblick auf die Honorarberechnung, übernehmen wir auf Wunsch auch die gesamte Kostenplanung des von Ihnen bearbeiteten Projektes.