Die HOAI ist eine reine Gebührenordnung, d.h. sie ist die Grundlage für Ihre Honorarberechnung. Die HOAI bildet aber in der Regel nicht die geschuldete
Leistung ab.
Im Rahmen seines Gutachten beantwortet der Sachverständige die Fragen der Parteien nachvollziehbar und nachprüfbar. Gutachten werden, unabhängig vom
Verwendungszweck, immer strikt neutral, unvoreingenommen und objektiv erstattet. Für den Gutachter gilt der Grundsatz der Unparteilichkeit.
Gutachten können der Streitvermeidung dienen (Schiedsgutachten), sie können als gerichtliche oder außergerichtliche Unterstützung einer
Vertragspartei dienen (Privatgutachten) oder sie werden im Rahmen eines Gerichtsprozesses von Amtswegen zur Aufklärung eines bestimmten Sachverhaltes eingeholt
(Gerichtsgutachten).